FAQ
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Wie viele Schweizerische AOC und IGP wird es geben?
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Das Bundesamt für Landwirtschaft geht davon aus, dass rund 30 Produkte im Register eingetragen sein werden. Nur relativ wenige Schweizer Erzeugnisse erfüllen nämlich potenziell die hohen Anforderungen an eine AOC oder IGP.
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Geht es um Qualitätsbezeichnungen?
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Ja. Die garantierte Herkunft stellt für den Konsumenten, der wissen will, woher Nahrungsmittel stammen, eine Qualitätsbezeichnung dar. Die zwingende Einhaltung der Bestimmungen im Pflichtenheft garantiert ausserdem die typischen Eigenschaften des Produktes und eine an das Terroir gebundene Qualität. Ausserdem unterliegen alle AOC- und IGP-Spezialitäten strengen organoleptischen Tests, welche von unabhängigen Fachleuten durchgeführt werden.
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Weshalb benötigen die Eintragungsverfahren derart viel Zeit?
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Oftmals sind die beim Bundesamt für Landwirtschaft eingereichten Dossiers unvollständig, weil die Produzenten die typischen Eigenschaften und die Besonderheit ihres Erzeugnisses nicht gut genug hervorgehoben haben.
Das «BLW» veröffentlicht nur vollständige Dossiers. Dies erfordert ein hohes Engagement der Produzenten und eine breite Übereinstimmung innerhalb der Organisation, was nicht immer leicht zu bewerkstelligen ist. Die lange Dauer zwischen der Einreichung eines Dossiers und der Entscheidung des Bundesamtes für Landwirtschaft hat vor allem mit der Schwierigkeit zu tun, alle Akteure der entsprechenden Branche hinter einer einzigen Definition der zu schützenden Spezialität zu einigen. Insbesondere erweist sich das Pflichtenheft, das als „Rezeptbuch“ gilt, als echte Knacknuss, die zu Anfechtungen führen kann. Auch die Festlegung der geographischen Zone kann zu Auseinandersetzungen führen.
Ausserdem ist die schweizerische Gesetzgebung über die «AOC» und «IGP» jung. Eine Kultur und Erfahrungswissen zu Ursprungsbezeichnungen ist erst am Entstehen.
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Welcher Unterschied besteht zwischen einem landwirtschaftlichen Label und einer AOC oder IGP?
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Ein landwirtschaftliches Label will unter der gleichen Etikette eine Auswahl von Erzeugnissen zusammenfassen, die beispielsweise aus der gleichen Region (z.B. «Culinarium» für Produkte aus der Ostschweiz) stammen oder strenge Produktionsrichtlinien (z.B. «BIO SUISSE-Knospenlabel» oder «IP-SUISSE-Marienkäferlabel») berücksichtigen. Diese Labels haben keinen offizeillen Charakter, sondern sind vielmehr das Ergebnis privater gemeinschaftlicher Initiativen. AOC und IGP sind im Gegensatz dazu offizielle, staatlich geschützte Zeichen.
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Welche Beziehungen bestehen zu den AOC im Weinbereich?
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Die AOC im Weinbereich sind in der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über den Rebbau und die Einfuhr von Wein (SR 916.140) geregelt, während die übrigen Erzeugnisse ( Käse, Wurstwaren, gebrannte Wasser usw.) von der AOC und IG-Verordnung vom 28. Mai 1997 (SR 910.12) abhängen. Die AOC im Weinbereich sind älter als die andern AOC.
Beinahe 90 % der Schweizer Weine sind im Besitz einer AOC, während für die übrigen Produkte die AOC ein exklusives Zeichen bleiben wird. Das Logo der Schweizerischen Vereinigung der AOC und IGP ist nicht für die Weine vorgesehen.
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Handelt es sich bei AOC oder IGP nicht einfach um weitere Labels?
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Die Kennzeichen «AOC» und «IGP» sind primär keine Labels, sondern die einzigen offiziellen Zeichen, die den Ursprung eines Erzeugnisses garantieren und den Namen der Bezeichnung schützen. Es handelt sich demnach nicht um ein Label, sondern vielmehr um einen rechtlichen Schutz sowie eine offizielle Qualitätsgarantie.
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Weshalb konnte der Emmentaler eine AOC werden, wenn er doch in ganz Europa hergestellt wird?
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Die Bezeichnung «Emmentaler» ist im Codex Alimentarius enthalten, der weltweit die Verwendung von Namen gewisser Nahrungsmittel regelt. Der Name «Emmentaler» wird in der Welt als eine Gattungsbezeichnung angesehen, denn die Schweiz hat ihn im Ausland nicht geschützt. Die schweizerischen Produzenten haben aber für die Bezeichnung «Emmentaler» eine AOC verlangt.
Mit der Eintragung als AOC ist die Bezeichnung «Emmentaler» trotzdem nicht den schweizerischen Produzenten vorbehalten.
In Europa wurden bereits drei Bezeichnungen mit dem Namen «Emmentaler» eingereicht: «Allgäuer Emmentaler (AOC) (Deutschland)», «Emmental de Savoie (IGP) (Frankreich)» und «Emmental français est-central (IGP) (Frankreich)».
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Sind die schweizerischen und europäischen geografischen Bezeichnungen weltweit geschützt?
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Geografische Bezeichnungen «Geographical Indications, GI» sind im Rahmen der WTO (World Trade Organisation / Welthandelsorganisation) durch das «TRIPS-Abkommen» (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights/ Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum) geschützt.
Geografische Bezeichnungen ermöglichen es, Produkte hinsichtlich der Herkunft aus einem Gebiet eines Lands, einer Region oder einem Ort zu identifizieren, falls ihre Qualität, ihr Ansehen oder eine bestimmte Eigenschaft auf einen geografischen Ursprung zurückgeführt werden kann.
Im Rahmen des «TRIPS-Abkommens» sind zwei Stufen möglich:
ein allgemeiner Schutz und ein zusätzlicher Schutz. Letztere bleibt den geografischen Bezeichnungen von Weinen und Spirituosen vorbehalten.
Der allgemeine Schutz gründet auf dem Täuschungsverbot, während der zusätzliche Schutz beispielsweise jede Verwendung der Ausdrücke wie «Art», «Typ» oder andere verbietet, auch wenn damit keine Gefahr der Täuschung verbunden ist. Innerhalb des «TRIPS-Rates» werden gegenwärtig zwei Fragen behandelt:
einerseits die Verwirklichung eines Systems der Notifikation und der Eintragung (Register) der geografischen von Weinen und Spirituosen und anderseits die Ausweitung des zusätzlichen Schutzes auf andere Produktkategorien als Weine und alkoholische Getränke, z.B. AOC- und IGP-Produkte.
Es versteht sich von selbst, dass für die Schweiz, die ihre AOC-Käse nicht nur in der EU, sondern auch weltweit schützen möchte, die Ausweitung des Schutzes von geografischen Bezeichnungen von höchstem Interesse ist. Entsprechend stark setzt sich die Schweiz bei den WTO-Verhandlungen dafür ein.
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